Erbrecht und Medizinrecht sind unsere absoluten Stärken.
Mit außergewöhnlichem Engagement und Expertise kommen wir hier zu besonders guten Resultaten
Als spezialisierte Rechtsanwälte haben wir uns im Erbrecht und im Medizinrecht auch überregional einen exzellenten Ruf erarbeitet. Mit einer smarten, effizienten Kanzleistruktur setzen wir ganz auf den persönlichen Einsatz. Neben der fachlichen Kompetenz durch Erfahrung und intensive Weiterbildung schätzen unsere Mandanten vor allem die kurzen Reaktionszeiten, die schnelle Erreichbarkeit, die weitgehende Flexibilität bei der Terminplanung und die persönliche Betreuung bei jedem Mandat.
Dr. Foth hat sich seit vielen Jahren (er gehört zu den ersten Fachanwälten für Erbrecht) ganz dem Recht der Vermögensnachfolge in allen seinen Facetten verschrieben. Schwerpunkt ist die Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Mittelständler. Neben seinem Schwerpunkt Erbrecht und Nachfolgeplanung betreut Dr. Foth auch Mandate zum Kunstrecht. Hier stehen Fragen zum Urheberrecht, zu Lizenzierungen, Künstlerverträgen und die Wertermittlung von Kunstwerken im Vordergrund.
Daniel Koch kann neben dem Medizinrecht auch seine juristische Expertise und Erfahrung im Versicherungsrecht und im Gesellschaftsrecht einbringen. Auch bei diesen Rechtsgebieten tangieren nahezu alle Mandate die medizinische Branche.
Erbrecht
Nachfolgeplanung
Konfliktlösungen
Interessenvertretung
Testamentsgestaltung
und -vollstreckung
Medizinrecht
Praxisgründungen
Nachfolgeregelungen
Zulassungsverfahren
Arzthaftungsrecht
Kunst- und Geburtsfehler
Versicherungsrecht
Interessenvertretung
Konfliktlösungen und
Prozessführung für
Versicherte und Versicherer
Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung
Nachfolgeregelung
Gesellschaftsverträge
Unternehmenskauf und -verkauf